AGB
Allgemeine Geschäftsbedingung - Mitgliedschaft und Nutzung des Sun´s Club
1. Mitgliedschaft und Nutzung des SUN`S Clubs.
1.1. Das umseitige Sonnenstudio führt einen SUN`S Club. Mit Aufnahme der Mitgliedschaft im SUN`S Club ist das Mitglied berechtigt, im umseitigen Studio täglich einmal ein Bräunungsgerät seiner Wahl, ausgenommen Mystic Tan, aus dem angebotenen Sortiment des Studios je nach Tarif zu nutzen.
1.2. Das Studio ist berechtigt, die Verwaltung des Clubs inklusive des Einzuges der Mitgliedsbeiträge und aller daraus resultierenden Aufgaben an einen administrativen Dienstleister seiner Wahl zu übertragen und abzutreten, sofern hierdurch dem Clubmitglied keine zusätzlichen Kosten entstehen. Diese Einschränkung gilt nicht bei eventuellen Leistungsstörungen, die das Mitglied zu vertreten hat.
Das Studio kann Mitgliedschaften auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.
1.3. Die Gerätenutzung erfolgt während der üblichen, im Studio aushängenden Öffnungszeit des Studios und richtet sich nach dem vom Mitglied gewählten Tarif.
1.4. Das Clubmitglied verpflichtet sich in seinem eigenen Interesse, den Empfehlungen des geschulten Studiopersonals hinsichtlich der Nutzung (insbesondere der Nutzungsdauer) Folge zu leisten. Grundlage der Empfehlung ist die individuelle Hauttyp des Mitglieds.
1.5. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Solariums. Das Studio ist in der Wahl der angebotenen Geräte frei und kann diese nach eigenem Ermessen jederzeit ändern. Wartezeiten aufgrund belegter Geräte, die dem üblichen Betrieb entsprechen, hat das Mitglied zu akzeptieren. Aufgrund von Wartung und/oder Reparatur kann das Studio bestimmte Geräte für die Benutzung sperren. Diese Sperrung einzelner Geräte berechtigt nicht zu einer Kürzung des Mitgliedsbeitrages.
2. Personenbezogene Mitgliedschaft
2.1. Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedskarte. Diese ist nicht übertragbar, kann nicht veräußert werden und gilt ausschließlich für das Mitglied persönlich. Eine Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte die Karte verloren gehen, so wird das Mitglied das Studio von dem Verlust sofort informieren. Dort wird die Karte gesperrt, um Missbrauch vorzubeugen.
2.2. Für die Ausstellung und Überlassung einer neuen Karte werden dem Mitglied die damit verbundenen Kosten in Höhe von € 20,- per Bankabbuchung vom umseitigen Konto belastet.
3. Identifikation des Mitglieds
3.1. Bei Antragstellung identifiziert sich das Mitglied durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Die Bankverbindung wird durch EC-Karte und/oder Bankkarte belegt.
3.2. Zur fortlaufenden Identifikation wird von jedem Mitglied ein Foto erstellt, das zusammen mit den persönlichen Daten des Mitglieds im System hinterlegt wird. Die Daten werden vom Studio vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Das Mitglied ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Daten für etwaige Inkassomaßnahmen an Dritte gegeben werden dürfen. Personenbezogene Daten werden nach dem Ende des Vertrages und erfolgreichem Forderungseinzug gelöscht.
3.3. Sollte sich eine bessere Alternative zur Identifikation des Mitgliedes als das Foto ergeben, so ist bereits jetzt die Genehmigung zur Systemumstellung erteilt, sofern dem Mitglied daraus keine weiteren Kosten entstehen.
4. Zahlung und Fälligkeit der Beiträge
4.1. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt monatlich im Abbuchungsverfahren. Belastet wird das Konto, das umseitig vom Mitglied angegeben ist. Der Beitrag ist jeweils zum 3. des Monats fällig.
Der erste Monatsbeitrag kann bar gezahlt werden, um sofort den Club nutzen zu können. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem vom Mitglied gewählten Tarif.
4.2. Für Mahnungen, die das Studio oder dessen Verwaltung verschickt, werden dem Mitgliedskonto € 5,- Gebühren belastet.
4.3. Bei Rücklastschriften, die auf das Mitglied zurückzuführen sind, besteht ein Anspruch auf den Ersatz der angefallenen Gebühren
4.4. Sollte das Mitglied mit der Zahlung eines Monatsbeitrags in Rückstand geraten, so wird das Studio die Karte bis zum vollständigen Zahlungsausgleich sperren. Hierdurch endet weder der Vertrag noch die Zahlungsverpflichtung des Club-Mitglieds.4.5. Bei einem Rückstand von zwei Monatsbeiträgen und erfolgloser Mahnung kann das Studio den Vertrag kündigen. Das Recht zur Kündigung besteht auch dann, wenn das Mitglied seinen Abbuchungsauftrag widerruft. In diesen Fällen bleibt der Anspruch des Studios auf die Beiträge bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit bestehen.
4.6. Diese muss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden. Mit Zugang der Preisänderung hat das Mitglied die Möglichkeit der Kündigung, innerhalb von 14 Tagen, nach Zugang der Preisänderung.
4.7. Eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von € 20,- wird mit Vertragsabschluss fällig und wird mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen.
4.8. Sollte der derzeitige Mehrwertsteuersatz gesetzlich erhöht werden, so erhöhen sich auch die Gebühren aus dieser Anmeldung entsprechend.
5. Vertragslaufzeit
5.1. Die Laufzeit der Verträge beträgt nach Wahl der Club Mitglieder 12 oder 24 Monate. Die Kündigung des Vertrages durch das Mitglied hat mit einer Frist von einem Monate vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit zu erfolgen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
5.2. Während der Vertragslaufzeit kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werde. Das wäre zum Beispiel der Zahlungsrückstand eines Mitgliedes gem. Ziffer (4.5.) , die Weitergabe der Clubkarte an Dritte, eine Erhöhung der Preise gem. Ziffer (4.6.) oder die Betriebseinstellung des Studios. Die Verpflichtung des Mitgliedes zur Zahlung der vereinbarten Beiträge für die Dauer der vereinbarten und auch der verlängerten Vertragslaufzeit wird durch eine Kündigung aus wichtigem Grunde nicht berührt, es sei denn, das Studio hat Veranlassung für die Kündigung gegeben. Dies könnte durch Preiserhöhung oder Betriebseinstellung gegeben sein. Eine Rückvergütung des Aufnahmebeitrages ist, auch anteilig, in jedem Falle ausgeschlossen.
5.3. Sollte es im Falle der Nichtbeachtung der empfohlenen Besonnungszeiten zu Verbrennungen kommen, so berechtigt dies das Mitglied nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages.
5.4. Sollte das Mitglied seinen Wohnort wechseln und dadurch eine unzumutbare Entfernung zum Studio entstehen, besteht die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung. Das Clubmitglied hat dies durch geeignete Belege (zum Beispiel Bescheinigung der Ummeldung) nachzuweisen.
5.5. Im Falle der Kündigung wird das Clubmitglied sofort seine Clubkarte zurückgeben.
6. Datenänderung
Im Falle der Veränderung wesentlicher persönlicher Daten beim Mitglied wie Wohnort, Name oder Bankverbindung, wird das Clubmitglied dem Studio diese unverzüglich mitteilen.
7. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für den Verzicht der Schriftformerfordernis.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Für die unwirksamen Vertragsteile werden die Parteien eine Lösung zu suchen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Vereinbarung möglichst nahe kommt.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Wedding.